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Verwertung

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Verwertung / Nutzungsrechte

Der Begriff Verwertung wird synonym zu den Begriffen Auswertung oder Nutzung (=Nutzungsrechte) verwendet. Er beschreibt, wie und in welchem Umfang eine Produktion genutzt wird (zeitlich, räumlich, medial/technisch, öffentlich, intern).

Der Auftraggeber muss die für den individuellen Verwertungsumfang benötigen Verwertungsrechte (Lizenzen) von dem Sprecher erwerben. Dafür zahlt sie/er die Verwertungsgage, die die Abtretung dieser Rechte beinhaltet. Jede Gage, die Verwertungsrechte veräußert, wird dementsprechend als Verwertungsgage bezeichnet.